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Honorare

 

Die Gebühren der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dieses Gesetz ist für alle in Deutschland tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen verbindlich.

Berechnung nach Streitwert

Die meisten Gebühren, z.B. in zivilrechtlichen Angelegenheiten, werden nach dem so genannten Streitwert berechnet. Wenn Sie z.B. eine Forderung geltend machen wollen, ergibt sich der Streitwert aus der Höhe der Forderung. Wie hoch die Gebühr ist, bestimmt sich im Einzelfall in der Regel nach dem Umfang der Tätigkeit und der rechtlichen Schwierigkeit der Angelegenheit.

Berechnung als Rahmengebühren

In sozialrechtlichen Angelegenheiten und strafrechtlichen Fällen und im Ordnungswidrigkeitenrecht werden die Gebühren als so genannte Rahmengebühren berechnet.

Insbesondere dann, wenn Sie lediglich einen rechtlichen Rat haben wollen, können wir mit Ihnen im Einzelfall eine Gebührenvereinbarung treffen. Wir können mit Ihnen entweder eine Pauschalgebühr vereinbaren oder nach einem Stundensatz unsere Arbeit abrechnen. Die Abrechnung erfolgt dann minutengenau.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir für Sie gerne die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese in dem konkreten Fall eintrittspflichtig ist.

Beratungshilfe

Wenn Sie weder eine Rechtsschutzversicherung haben noch finanziell in der Lage sind, die gesetzlichen Gebühren zu zahlen, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Vergütung für unsere außergerichtliche Tätigkeit über so genannte Beratungshilfe oder für die gerichtliche Tätigkeit über Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe durch die Staatskasse erlangen.

Wenn Sie Beratungshilfe beantragen wollen, bitten wir Sie, zunächst bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für unsere Tätigkeit zu beantragen und nach Vorlage des Berechtigungsscheins einen Besprechungstermin vereinbaren.