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Notarin Ulrike Ristock

Rechtsanwältin Ulrike Ristock ist seit dem 10.12.2003 von dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zur Notarin für den Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm bestellt. Der Amtssitz befindet sich in Lüdenscheid.

Zu Notarinnen und Notaren werden nur besonders erfahrene und qualifizierte Juristinnen und Juristen bestellt. Als Notarin ist Rechtsanwältin Ulrike Ristock Trägerin eines öffentlichen Amtes mit hoheitlichen Befugnissen zur so genannten vorsorgenden Rechtspflege.

Zu den Hauptaufgaben der Notarinnen und Notare gehört es, öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen vorzunehmen.

Diese Tätigkeiten liegen vornehmlich im:

Grundstücksrecht

  • Verkauf und Übertragung von Grundstücken und Immobilien
  • Bestellung von Grundpfandrechten, usw.

Erbrecht

  • Testamente
  • Erbverträge, usw.

Persönliche Vorsorge

  • Vollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen, usw.

Aufgabe der Notarin ist es, die persönliche Beratung durchzuführen, eine individuelle Vertragsgestaltung vorzunehmen und die Vertragsabwicklung zügig vorzunehmen.

Die Kosten der Notarinnen und Notare sind in dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschrieben. Die Notarinnen und Notare sind verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren für ihre Tätigkeit zu erheben (§ 17 Abs. 1 S. 1 Bundesnotarordnung).

Ulrike Ristock

Rechtsanwältin & Notarin

Rechtsanwältin Ulrike Ristock untersteht wie alle Notarinnen und Notare der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts und des Oberlandesgerichts, die die ordnungsgemäße Amtsführung regelmäßig überprüfen.

Notar Tim-Henrik Viebahn-Knötig

Rechtsanwalt Tim-Henrik Viebahn-Knötig ist seit dem 06.01.2021 von dem Justizministerium des Landes Nordrhein Westfalen zum Notar für den Bezirk des Oberlandgrichts Hamm bestellt. Der Amtssitz befindet sich in Lüdenscheid.

Zu den Hauptaufgaben der Notarinnen und Notare gehört es, öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen vorzunehmen.

Diese Tätigkeiten liegen vornehmlich im:

Grundstücksrecht

  • Verkauf und Übertragung von Grundstücken und Immobilien
  • Bestellung von Grundpfandrechten, usw.

Erbrecht

  • Testamente
  • Erbverträge, usw.

Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Gesellschaftsgründungen
  • Anteilsübertragungen
  • Unternehmensnachfolge, usw.

Persönliche Vorsorge

  • Vollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen, usw.

Aufgabe des Notars ist es, die persönliche Beratung durchzuführen, eine individuelle Vertragsgestaltung vorzunehmen und die Vertragsabwicklung zügig vorzunehmen.

Die Kosten der Notarinnen und Notare sind in dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschrieben. Die Notarinnen und Notare sind verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren für ihre Tätigkeit zu erheben (§ 17 Abs. 1 S. 1 Bundesnotarordnung).

Tim-Henrik Viebahn-Knötig

Rechtsanwalt & Notar

Rechtsanwalt Tim-Henrik Viebahn-Knötig untersteht wie alle Notarinnen und Notare der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts und des Oberlandesgerichts, die die ordnungsgemäße Amtsführung regelmäßig überprüfen.